bei einer Kündigung, die nicht mehr als drei Tage vor dem vorgesehenen Umzug erfolgt 75% der Auftragssumme
bei einer früheren Kündigung 50% der Auftragssumme Übergabe des Gutes
Das Transportgut wird der Firma Umzug7 unverpackt übergeben. Bei bereits verpackten Gütern können Schäden nur geltend gemacht werden, wenn auch die Verpackung beschädigt ist, und dies noch vor dem Entpacken der Firma Umzug7 angezeigt wird.
Schäden an verpackten Gütern wird nur übernommen wenn diese von Umzug7 selbst ein- und ausgepackt werden
Erhöhung der Vergütung
Weicht die Menge des Umzugsgutes von den bei Auftragserteilung erteilten Angaben des Absenders ab, so ist Umzug7 berechtigt, die vereinbarte Vergütung anteilig zu erhöhen.
Verzug, Aufrechnung
Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung oder sonstigen Voraussetzung bedarf, spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung, sofern der Verzug nicht nach Gesetz vorher eingetreten ist. Umzug7 darf im Falle des Verzuges mindestens Zinsen in Höhe von 5% über dem zum Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltenden Basissatz der EZB verlangen. Fällt
dieser Leitzins fort, tritt an Stelle des Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank der entsprechende Ersatzleitzins.
Mit Ansprüchen aus dem Beförderungsvertrag, und damit zusammenhängenden Forderungen aus unerlaubter Handlung und aus ungerechtfertigter Bereicherung darf nur mit fälligen, dem Grunde und der Höhe nach unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forder ungen
aufgerechnet werden.
Zahlung
Der vereinbarte Betrag ist, sofern nicht anders vereinbart, in Bar zu entrichten. Bei Umzügen innerhalb des Firmensitzes Bar vor Entladung des Umzugsgutes, bei Umzügen innerhalb Deutschlands nach Beladung bei Auslandsumzügen nach Beladung .
Haftungshöchstbetrag:
Die Haftung der Umzug7 wird auf 620,00 € je Kubikmeter Umzugsgut beschränkt. Der Absender kann eine weitergehende Haftung vereinbaren. In diesem Fall schließt Umzug7 eine gesonderte Versicherung für diesen Umzug ab. Die hierdurch entstehenden Versicherungsprämien trägt der Absender.
Haftungsausschlüsse:
Keine Haftung besteht, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf folgende Gefahren zurück zu führen ist:
Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden. ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender; Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender; Beförderung von nicht vom Frachtführer verpacktem Gut in Behältern; Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe und Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Frachtführer den Absender auf die
Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf der Durchführung der Leistung bestanden hat.
Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen; natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht zu Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, innerer Verderb oder Auslaufen, erleidet.
Schadensanzeige
Die Ansprüche wegen des Verlustes oder der Beschädigung des Gutes erlöschen, wenn der Schaden äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht spätestens am Tag nach Ablieferung des Gutes schriftlich angezeigt wurde; Wenn Gegenstände aus Glas, Keramik o. ä.vom Kunden selber eingepackt und ausgepackt werden; wenn der Schaden nicht äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Ablieferung schriftlich angezeigt wurde, § 451 f HGB.
Pfandrecht
Umzug7 hat wegen aller durch den Umzugsvertrag begründeten Forderungen ein Pfandrecht am Umzugsgut. Er kann die Herausgabe verweigern, solange das vereinbarte Entgelt noch nicht geleistet wurde
Erfüllungsort
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird soweit gesetzlich zulässig der Sitz der Umzug7 vereinbart.
Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, bezüglich der unwirks amen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am nächsten kommen.